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Russische Botschaft
Informationen der Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland
(Zur Verfügung gestellt und ergänzt von VOSTOK Reisen - alle Angaben ohne Gewähr.)
Bitte wählen Sie hier das Sie interessierende Thema:
- Information der Konsularabteilung der Russischen Botschaft (» klick!)
- Online-Bestellung touristischen Einladungen (» klick!)
- Visabeschaffung über Visadienst - Komplettservice inkl. Einladung und Botschaftsservice (» klick!)
Allgemeine Kurzinfomation zum Russischen Visum:
Hinweis: Für ausführliche Informationen der Russischen Botschaft in Deutschland klicken Sie hier.Wichtigster Grundatz: Die Beschaffung von Russland-Visa ist nur bei Vorhandensein einer amtlichen Einladung aus Rußland möglich.
- Einladungen können sowohl von Privatpersonen, als auch russischen Firmen und Behörden in Russland beantragt werden. Die Anträge sind an das sogenannte OWIR (Privateinladungen) oder an das Russische Außenministerium (Geschäftseinladungen) zu stellen. Anschließend müssen sie im Original an den Anstragsteller geschickt werden, damit dieser sie bei der Beantragung des Visums in der russischen Botschaft vorlegen kann.
- Möchten Sie diesen Aufwand vermeiden, können Sie auch ein touristisches Visum (bis max. 4 Wochen) beantragen. Dazu benötigen Sie lediglich eine touristische Einladung eines zugelassenen russischen Reisebüros, welche auch als Kopie bzw. E-Mail-Ausdruck vorgelegt werden kann. Eine touristische Einladung kann z.B. bei www.russland-visum.de schnell und preisgünstig online bestellt werden. Damit ist dann die Beantragung des Visums in der Russischen Botschaft kein Problem mehr.
Auch mit Einladung ist die Visabeschaffung (Beantragung in der russischen Botschaft bzw. den zuständigen Konsulaten) eine unerfreuliche und aufwändige Prozedur. Die Beauftragung eines Visadienstes ist deshalb eine gute Idee.
Für die Beschaffung eines russischen Visums sollte daher möglichst ein professioneller Visadienst eingeschaltet werden.
Visum-Arten (Kurzinfoamrtion):
Hinweis: Für ausführliche Informationen der Russischen Botschaft in Deutschland klicken Sie hier.
- Touristen-Visum
Für eine touristische Reise nach Rußland muß von einem staatlich lizensierten russischen Reisebüro ein sogenannter "Touristenvoucher" (touristische Einladung) ausgestellt werden, in dem das gebuchte Hotel nachzuweisen ist. Oftmals verlangt die russische Botschaft zusätzlich auch eine Bestätigung eines deutschen Reisebüros, daß die Reise gebucht und bezahlt wurde. Eine Einladung, mit der Sie Ihr Touristenvisum selbst dann beantragen können, erhalten Sie bei www.russland-visum.de
- Privat-Visum
Für eine Privatreise nach Russland benötigen Sie ein Privatvisum. Voraussetzung dafür ist, daß die Sie einladenden Person bei der örtlichen Polizeibehörde (OVIR) eine Privateinladung ausstellen läßt. Dieses amtliche Dokument (es reicht also nicht ein Brief o.ä. mit den Worten "Hiermit lade ich ein ...") muß im Original bei der Beantragung des Visums in der Russischen Botschaft vorgelegt werden.
- Geschäfts-Visum
Um ein Geschäftsvisum für Russland zu erhalten, muß der einladende Partner über das russische Innenministerium eine Geschäftseinladung ausstellen lassen, die bei Visabeantragung entweder im Original vorzulegen ist oder direkt vom Ministerium als Telex an die Botschaft geschickt wird.